Ihr Experte für die Umstellung auf E-Rechnungen

Beratung und Implementierung der E-Rechnung: Kosten sparen und rechtlich sicher sein

Ab Januar 2025 wird der Empfang von E-Rechnung für Unternehmen in Deutschland verpflichtend. Das bedeutet, dass alle Rechnungen zukünftig in einem elektronischen Rechnungs­format erstellt und empfangen werden müssen. Wir beraten Sie umfassend zur Einführung der E-Rechnung und setzen die notwendigen Maßnahmen für Sie um, wobei wir selbstverständlich alle relevanten Vorgaben des E-Rechnungs­gesetzes berücksichtigen. Nutzen Sie die Vorteile der E-Rechnung für eine nahtlose Implementierung in Ihre Buchhaltungsprozesse. Versenden Sie Ihre Rechnungen schnell und unkompliziert per E-Mail und erfahren Sie, wie Sie dies sicher und rechtskonform umsetzen können.

Elektronische Rechnungen reduzieren den Verwaltungsaufwand und beschleunigen den Rechnungsprozess. Durch den Wegfall von Papier und Porto sparen Sie Kosten und schonen die Umwelt, da weniger Papier verbraucht wird. Mit der Einführung des E-Rechnungsgesetzes sind Sie zudem rechtlich auf der sicheren Seite.

Wir stehen Ihnen als kompetenter Partner zur Seite, um die Umstellung auf E-Rechnungen erfolgreich zu meistern.

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FAQ – Sie haben noch Fragen?

Wer ist von der Umstellung betroffen?

Die Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen betrifft alle steuerbaren B2B-Leistungen. Ab 2028 gilt dies auch für Kleinunternehmer.

Wann tritt die Umstellung in Kraft?

Ab 1. Januar 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Die Ausstellungspflicht beginnt ebenfalls am 1. Januar 2025, mit Übergangsregelungen bis 2027.

Wie sehen die Übergangsregelungen aus?

Bis Ende 2026 dürfen Papierrechnungen und nicht konforme elektronische Rechnungen weiterhin verwendet werden, sofern der Empfänger zustimmt. Ab 2028 sind die neuen Anforderungen verbindlich. Allerdings müssen Unternehmen ab 1. Januar 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten, unabhängig von den Übergangsregelungen für die Ausstellung.

Wie lange müssen E-Rechnungen aufbewahrt werden?

E-Rechnungen müssen im strukturierten elektronischen Daten-Format für 10 Jahre aufbewahrt werden, unter Beachtung der GoBD.

Warum wird die E-Rechnung überhaupt eingeführt?

Mithilfe der E-Rechnung können Prozesse im Rechnungswesen vereinfacht und effizienter gestaltet werden. Außerdem trägt die E-Rechnung zur Minimierung von Fehlerquellen bei.

Wie müssen E-Rechnungen empfangen werden?

Um die Umstellung zur E-Rechnung so unkompliziert wie möglich zu gestalten, sieht das Gesetz keine spezifische Regelung vor. So ist es auch möglich, die E-Rechnung per E-Mail zu erhalten und zu verschicken.

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