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Ist Ihre Webseite Barrierefrei?
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Das bevorstehende Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wirft bei vielen Unternehmen Fragen auf – ähnlich wie die DSGVO im Jahr 2018. Die neuen Anforderungen an digitale Barrierefreiheit sorgen für Unsicherheiten.
Wir sind Ihre Experten für barrierefreie Webseiten und unterstützen Sie dabei, die Anforderungen des BFSG zu erfüllen – verständlich, effizient und ohne Stress.
Jetzt Check anfragen und direkt professionelle Beratung erhalten.

DEADLINE BFSG:
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft für barrierefreie Webseiten.
Seien Sie bereit und machen Sie jetzt den Webseiten-Check!
Was bedeutet barrierefreie
Webseiten & BFSG?
Wir erkären Ihnen die Bedeutung von BFSG (Barriere-Freiheits-Stärkungs-Gesetz) und warum es für Ihre Unternehmenswebseite wichtig ist.
Bisher war die BITV-Verordnung vor allem für Behörden und staatlich finanzierte Webseiten relevant, die verpflichtet waren, ihre Inhalte barrierefrei zugänglich zu machen. Seit 2002 aktiv, setzte sie Standards für den Zugang von Menschen mit Behinderungen.
Mit dem European Accessibility Act (EAA) kommen neue Vorschriften auf Unternehmen innerhalb der EU zu. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist Teil dieser Entwicklung und zielt darauf ab, die digitale Barrierefreiheit in Deutschland weiter zu fördern.
Das BFSG erweitert nicht nur den Kreis der betroffenen Akteure, sondern erhöht auch die Anforderungen an die Barrierefreiheit von digitalen Angeboten wie Webseiten, Online-Shops und mobilen Anwendungen.
Ziel des BFSG ist sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen einen uneingeschränkten Zugang zu digitalen Inhalten und Dienstleistungen haben.


Wer ist betroffen?
Grundsätzlich gilt das Gesetz für alle Unternehmen, die digitale käufliche Produkte oder Dienstleistungen anbieten – dazu gehören unter anderem Betreiber von Webseiten, Online-Shops und Apps.
Betroffen sind:
✅ B2C-Unternehmen (Business to Consumer): Websites und digitale Angebote, die sich an Verbraucher richten, müssen zwingend barrierefrei sein.
✅ Onlineshops
✅ Apps
✅ Reservierungs- / Buchungswebseiten (Reise / kostenpflichtige Buchungen)
Ausnahmen:
✅ weniger als 10 Mitarbeiter (B2C)
✅ einen Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro (B2C)
✅ B2C-Unternehmen, wenn sie nur eine Präsentations-Webseite haben.
Gibt es Strafen oder Konsequenzen?
Wer die Anforderungen des BFSG nicht erfüllt, riskiert ernsthafte Folgen:
⚠ Behördliche Prüfungen & Nachbesserungspflichten
⚠ Bußgelder bis zu 100.000 €
⚠ Stilllegung der Website oder digitale Dienste
Hinzu kommt: Nicht nur Behörden, sondern auch Nutzer können Verstöße melden. Zudem könnte das Gesetz – ähnlich wie die DSGVO – Abmahnungen und Wettbewerbsverstöße in den Fokus rücken.
Jetzt Webseite testen lassen und direkt Beratung erhalten!

Ihre Vorteile einer
barrierefreien Webseite:
Auch Unternehmen profitieren von einer barrierefreien Webseite:
✅ Mehr Kunden
Mehr Menschen können die Webseite verstehen und nutzen. So bekommen Unternehmen mehr Kunden.
✅ Bessere Auffindbarkeit bei Google
Google bewertet barrierefreie Webseiten besser.
Das bedeutet: Die Webseite erscheint weiter oben in den Suchergebnissen.
✅ Bessere Nutzung auf allen Geräten
Eine responsive Webseite funktioniert auf dem Handy, Tablet und Computer.
✅ Gesetzliche Vorschriften
Barrierefreie Webseiten nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Bis zum 28. Juni 2025 sind Unternehmen angehalten Ihren Onlineauftritt barrierefrei zu gestalten.
Jetzt handeln statt abwarten!
Lassen Sie sich von unseren Experten beraten und machen Sie Ihre Website BFSG-konform – effizient, sicher und rechtzeitig!